Fragen zur Bewerbung
Worin unterscheiden sich die beiden 8-semestrigen Bachelorstudiengänge Ton und Bild und Musik und Medien?
Der Studiengang Musik und Medien wird von der Robert Schumann Hochschule angeboten. In diesem überwiegen die künstlerisch-gestalterischen Inhalte. Er schließt mit einem Bachelor of Music ab.
Der Studiengang Ton und Bild wird in Kooperation zwischen der Robert Schumann Hochschule und dem Fachbereich Medien der Fachhochschule Düsseldorf angeboten. Er schließt mit einem Bachelor of Engineering ab und sein Schwerpunkt ist deutlich ingenieurwissenschaftlich orientiert.
Weitere Informationen und die Modulbeschreibungen beider Studiengänge hier.
Ist ein Wechsel zwischen den beiden Bachelorstudiengängen während des Studiums möglich?
Ein Wechsel ist grundsätzlich auf Antrag möglich. Dabei sind die unterschiedlichen Zulassungsvoraussetzungen (Hochschulzugangsberechtigung) zu beachten.
Kann man sich für den Diplomstudiengang Ton- und Bildtechnik mit dem Abschluss Dipl.Ing. (FH) noch bewerben?
Nein, für diesen Studiengang werden keine Studenten mehr aufgenommen. Er läuft im Jahr 2013 aus. Der Bachelorstudiengang Ton und Bild (Bachelor of Music and Engineering) ist die Weiterführung dieses traditionsreichen Studiengangs. Er wird ebenfalls in Kooperation zwischen der Robert Schumann Hochschule und dem Fachbereich Medien der Fachhochschule Düsseldorf betrieben und unterscheidet sich hauptsächlich durch die für den Bachelorabschluss nötigen Umstrukturierungen (Modularisierung, Bachelorarbeit, Creditpoint-System). Darüber hinaus wurden geringfügige inhaltliche Anpassungen vorgenommen.
Wird es nach Abschluss z.b. einer der beiden Bachelorstudiengänge möglich sein, einen Master im Bereich Musik und Medien zu machen?
Ein Masterstudiengang Musik und Medien ist geplant. Über Inhalt, Zugangsvoraussetzungen und Start lassen sich derzeit noch keine konkreten Angaben machen.
In welchem Umfang findet die musikalische Ausbildung statt?
Das Studium des Bachelorstudiengangs Musik und Medien findet vollständig und dasjenige des Bachelorstudiengangs Ton und Bild teilweise an der Robert Schumann Hochschule statt. Entsprechende musikalische Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Für beide Bachelorstudiengänge findet eine Eignungsprüfung statt. Die Eignungsprüfungsordnungen stehen hier als PDF zum download bereit.
In welcher Sprache werden die Lehrveranstaltungen abgehalten?
Deutsch.
Wie finde ich heraus, welche Deutschkenntnisse erforderlich sind?
Hier sind die Angaben zu den erforderlichen Deutschkenntnissen zu finden. Nähere Informationen erteilt das Studierendensekretariat der Robert Schumann Hochschule.
Gibt es die Möglichkeit im Studienverlauf ein Auslandssemester zu machen?
Ja, beide Hochschulen unterhalten Kooperationen mit Partnerhochschulen im Ausland. Das Studium im Ausland muss von den Studierenden selbstständig initiiert und organisiert werden - es ist kein zwingender Bestandteil des Studiums.
Werden Studienbeiträge erhoben?
Ja, die Robert Schumann Hochschule erhebt Studienbeiträge in Höhe von 500,- Euro pro Semester. Hinzu kommt der Semesterbeitrag, in dem das NRW-Ticket für den öffentlichen Nahverkehr enthalten ist. Er beträgt momentan ca. 200,- Euro pro Semester. Hier kann die Gebührenordnung eingesehen werden.
Welcher Schulabschluss wird für den Zugang zum Studium vorausgesetzt?
Nähere Informationen hierzu gibt die Ordnung zur Feststellung der künstlerischen Eignung des jeweiligen Bachelorstudiengangs.
Was ist, wenn ich erst im Sommer mein Abitur bzw. meinen Schulabschluss mache?
In diesem Fall muss den Bewerbungsunterlagen das letzte Halbjahreszeugnis beigefügt und das Abiturzeugnis, wenn möglich, vor den Aufnahmeprüfungen nachgereicht werden. Nähere Informationen erteilt das Studierendensekretariat der Robert Schumann Hochschule.
Sind vor dem Studium Praktika abzuleisten?
Ja, der Nachweis eines mindestens sechswöchigen Praktikums muss vorgelegt werden. Geeignet sind praktische Tätigkeiten in Tonstudios, Medienunternehmen, Filmproduktionen, Postproduktionsfirmen, Werbeagenturen, Theatern, Rundfunkanstalten o.ä. Der schriftliche Nachweis über dieses Praktikum kann nachgereicht werden. Er muss spätestens zur Immatrikulation vorliegen. Nähere Informationen hierzu bieten die Ordnung zur Feststellung der künstlerischen Eignung des jeweiligen Bachelorstudiengangs.
Muss der Zivildienst bis zum Einsendeschluss der Bewerbung oder bis zur eventuellen Aufnahmeprüfung abgeleistet sein?
Die meisten Zivildienststellen können eine Bescheinigung ausstellen, dass der Zivildienst bis zu einem bestimmten Zeitpunkt vom Zivildienstleistenden beendet sein wird. Es ist möglich, diese Bescheinigung den Bewerbungsunterlagen beizulegen und die endgültige Bescheinigung über den abgeleisteten Zivildienst vor den Aufnahmeprüfungen oder spätestens (nach bestandener Aufnahmeprüfung) zur Immatrikulation nachzureichen.
Nähere Informationen erteilt das Studierendensekretariat der Robert Schumann Hochschule.
Gibt es für die am Institut Fuer Musik Und Medien angebotenen Studiengänge eine Eignungsprüfung?
Ja, nähere Informationen hierzu finden sie in der Ordnung zur Feststellung der künstlerischen Eignung. Für weiterführende Fragen bezüglich des Instruments wenden sie sich bitte an den jeweiligen Fachdozenten.
Muss ich außer meinem angestrebten Instrumentalfach auch ein Zweitinstrument (bzw. Gesang) belegen? Muss hier ebenfalls eine Eignungsprüfung abgelegt werden?
Nein.
Woran kann ich mich bezüglich der in der Eignungsprüfung abgeprüften musiktheoretischen Kenntnisse und musikalischen Hörfähigkeiten orientieren?
Hier stehen Musterklausuren zum download bereit.
Wann ist der Einsendeschluss für Bewerbungen?
Einsendeschluss der Bewerbung für das folgende Wintersemester ist der 31. März des jeweiligen Jahres (Eingang an der Hochschule).
Wann finden die Eignungsprüfungen statt?
Die genauen Termine werden jeweils vom Prüfungsausschuss der Robert Schumann Hochschule festgelegt. In der Regel finden die Aufnahmeprüfungen im Juni/Juli statt.
Wie viele Arbeitsproben müssen für den Teil 3 der Eignungsprüfung eingereicht werden?
Eingereicht werden müssen mindestens zwei Arbeiten aus den acht Schwerpunkten der Studiengänge Ton und Bild und Musik und Medien: Medienkomposition, Musikinformatik, Musikproduktion, Musik und AV-Produktion, Musik- und Medienmanagement, Musik und Text, Musik und Wort im Raum oder Visual Music. Zum Beispiel: eine Arbeitsprobe aus dem Bereich Medienkomposition und eine aus dem Bereich Musikproduktion; oder eine Arbeitsprobe aus dem Bereich Musik und Wort im Raum und eine aus dem Bereich Musik und AV-Produktion; usw.
Eine eindeutige, schriftliche Zuordnung zu den Schwerpunkten ist erforderlich. Den eingereichten Arbeiten ist jeweils eine DIN A4 Seite mit Erläuterungen zu deren Entstehung hinzuzufügen.
Nähere Informationen hierzu bieten die Ordnungen zur Feststellung der künstlerischen Eignung des jeweiligen Bachelorstudiengangs.
Wo schicke ich meine Bewerbung hin?
Studierendensekretariat
Robert Schumann Hochschule Düsseldorf
Fischerstraße 110
40476 Düsseldorf
